Rhönnet GmbH
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Rhönnet GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine und Besondere Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
2. Leistungsumfang
3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4. Termine und Fristen
5. Zahlungsbedingungen
6. Einwendungen
7. Verzug
8. Nutzung durch Dritte
9. Haftung
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
11. Datenschutz
12. Außerordentliche Kündigung
13. Sicherheitsleistung
14. Sonstige Bedingungen

Besondere Geschäftsbedingungen Telefonie und Internet
1. Vertragsgegenstand
2. Telefon- und Internetanschluss
3. Pflichten des Kunden
4 Sperre
5. Zusätzliche Leistung “Dienste im offline-Billing”
6. Schlichtungsverfahren

Besondere Geschäftsbedingungen Fernsehen und Hörfunk
1. Vertragsgegenstand
2. Leistungsumfang
3. Pflichten des Kunden
4. Datenschutz

Besondere Geschäftsbedingungen Pay-TV
1. Vertragsgegenstand
2. Leistungsumfang
3. Pflichten des Kunden

Allgemeine und Besondere Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen, welche die Rhönnet GmbH, (im Folgenden Rhönnet genannt) in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Versorgungsgebiet gegenüber Teilnehmern erbringt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (nachstehend “AGB” genannt) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedin¬gungen abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers (nachfolgend “Kunde” genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, Rhönnet hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich und bedarf zur Annahme des Vertrages des Zugangs einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Rhönnet. Rhönnet behält sich vor, bei noch zu errichtenden Versorgungsstellen Auftragseingangsbestätigun¬gen auszustellen. Diese Auftragseingangsbestätigungen entfalten keine vertra¬glichen Rechte und Pflichten, sondern sind eine reine Wissenmitteilung und als Informationsleistung gegenüber dem Endkunden zu verstehen.
1.4 Vertragsgegenständliche Leistungen sind die Sprachtelefonie und Telekommunikationsdienste, Mehrwertdienste, Internet- und Datendienste, Fernsehen und Hörfunk nachstehend „Leistungen” genannt). Alle Angebote sowie die zugehörigen Unterlagen und unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Arbeiten und Verantwor¬tungen betreffend der Herstellung des Hausanschlusses (insbesondere Tiefbauar¬beiten, Wiederherstellungarbeiten an der Oberfläche, Hauseinführung, Setzen des Abschlusspunktes des Liniennetzes im Endkundengebäude) und der Anbindung an das Glasfasernetz (z.B. Arbeiten im Straßenraum) obliegen dem jeweiligen Netz-betreiber oder dem jeweiligen Eigentümer des Glasfasernetzes.
1.5 Die Leistungen von Rhönnet werden ausschließlich auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages, dieser AGB, der Besonderen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und den dazugehörigen im relevanten Leistungszeitraum gültigen Preislisten erbracht.
1.6 Sofern für die Leistungserbringung von Rhönnet ein Gebäude oder Grundstück an das Versorgungsnetz angeschlossen werden muss, hat der Kunde auf Verlangen von Rhönnet mit dem Antrag auf Abschluss eines Telekommunikationsdienstleis¬tungsvertrags, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen einen Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss eines Grundstücksnutzungsvertrages vorzulegen. Das Vertragsformular ist auf der Homepage oder in den Geschäftsräumen von Rhönnet verfügbar. Geht das Eigentum des Grundstücks auf einen Dritten über, gilt § 566 BGB entsprechend. Der mit dem ursprünglich dinglich Berechtigten abgeschlossene Nut¬zungsvertrag gilt auch gegenüber dem neuen dinglich Berechtigten fort. Der Kunde wird die Anschlusstrasse auf dem genutzten Grundstück nicht überbauen und sonstige Einwirkungen unterlassen, die den Betrieb der Anlage auf dem Grundstück beeinträchtigen. Gleiches wird er ggf. durch Hinwirken auf den Grundstückseigen-tümer von diesem verlangen.
1.7 Abweichende Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen oder Leistungsbeschreibung gehen aus diesen AGB hervor.

2. Leistungsumfang
2.1 Rhönnet stellt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten über ihre bestehende Kommunikationsinfrastruktur den Zugang zu den unter Ziff. 1.4 aufgelisteten Leistungen zur Verfügung.
2.2 Die von Rhönnet beim Kunden für die Bereitstellung des Anschlusses installierten und die zur Selbstinstallation an den Kunden übersandten technischen Einrich¬tungen und Geräte bleiben im Eigentum von Rhönnet. Die Endgeräte werden dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Nutzung überlassen. Die Endgeräte sind nach Vertragsende innerhalb von 10 Tagen auf Kosten des Kunden an Rhönnet zurückzusenden. Rhönnet behält sich vor Endgeräte, die nicht innerhalb der oben genannten Frist bei Rhönnet eingegangen sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen (s. Ziffer 2.7. der Besonderen Geschäftsbedingungen Telefonie und Internet). Die überlassenen Endgeräte sind sachgemäß und sorgsam zu behandeln. Instandhaltungsmaßnahmen dürfen ausschließlich durch Rhönnet und die hierfür von Rhönnet beauftragten Unternehmen erfolgen. Der Kunde trägt alle Kosten aus einer Schadensbehebung oder Instandhaltung dessen Ursache auf sein Verhalten zurück zu führen ist.
2.3 Rhönnet ist berechtigt, sich zur Erbringung von Dienstleistungen und vertraglichen Umsetzung Dritter zu bedienen.
2.4 Im Falle der Erbringung kostenfreier Leistungen ist Rhönnet jederzeit berechtigt, diese Leistung ohne Vorankündigung einzustellen. Erstattungs-, Minderungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
2.5 Rhönnet ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netz¬betriebs, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren/-würmern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Einschränkungen aufgrung von solchen Wartungs-, Installations- und Umbauar¬beiten sind von der Berechnung der für das jeweilige Vertragsprodukt angegebenen Verfügbarkeit ausgenommen, es sei denn, Rhönnet hat diese Einschränkungen zu vertreten.

3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
3.1 Der Kunde hat die Preise gemäß der den dazugehörigen im relevanten Leistungszeitraum gültigen Preislisten zu zahlen.
3.2 Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen Rhönnet unentgeltlich und rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstell¬räume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese auf Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Er verpflichtet sich ferner, die technischen Einrichtungen vor unbefugten Eingriffen Dritter zu schützen, selbst keine Eingriffe vorzunehmen, bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an technischen Einrichtungen Rhönnet unverzüglich zu unterrichten und deren Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Einrichtungen zu gewähren, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde lässt Instandhal¬tungs- und Änderungsarbeiten ausschließlich von Rhönnet und die von Rhönnet im Einzelfall zu benennenden Firmen durchführen.
3.3 Der Kunde hat den Anschluss an das Netz von Rhönnet vor elektrischer Fremdspannung und/oder magnetischen Einflüssen zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Für die kundenseitige Anschaltung von Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchtigung oder Unterdrückung von angebotenen Netzleistungen führen, übernimmt Rhönnet keine Verantwortung. Ferner übernimmt Rhönnet keine Haftung und Verantwortung für Qualitätsschwankungen und Funktionsbeeinträchtigungen bei der Benutzung von anderen Endgeräten als solchen, die offiziell von Rhönnet empfohlen werden.
3.4 Zur Vermeidung von Überlastungen des Netzes von Rhönnet ist der Kunde nicht berechtigt, Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnliche Einrich¬tungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung der Netzkapazitäten führen, zu nutzen. Der Kunde darf die Sprachmodule ausschließlich für Sprachverbindungen nutzen. Im Falle der Missachtung ist Rhönnet berechtigt, das Vertragsverhältnis – grundsätzlich nach erfolgloser Abmahnung – fristlos zu kündigen. Rhönnet behält sich insoweit die Geltendmachung des ihr durch die missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schades vor.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungen bestimmungs gemäß und im Rahmen der Rechtvorschriften über die Telekommunikation in der jeweils gültigen Fassung zu benutzen. Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche seiner Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die die vertragsge¬genständlichen Leistungen in Anspruch nehmen.
3.6 Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktio¬nalität der genutzten Netze zu verursachen.
3.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von Rhönnet Dritten Dienste, gleich welcher Art auf Basis der von Rhönnet bereitgestellten Dienstleistungen bereitzustellen.
3.8 Der Kunde ist verpflichtet, im Auftragsformular wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner privaten und geschäftlichen Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung, seiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) Rhönnet unverzüglich bekannt zu geben.
3.9 Unverzüglich nach Beendigung dieses Vertrages wird der Kunde Rhönnet Zugang zu den technischen Anlagen zum Zwecke der Deinstallation der Anlagen gewähren, soweit dies erforderlich ist.
3.10 Kommt der Kunde der Erfüllung seiner Pflichten und Obliegenheiten nicht nach
und verletzt er diese schuldhaft, darf Rhönnet Ersatz für den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Darüber hinaus ist Rhönnet bei Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten berechtigt, von der die Verletzung ausgeht, zu sperren, entsprechende Inhalte zu löschen und die zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Sperre/Löschung wird der Kunde von Rhönnet in angemessener Frist ohne die zwingende Einhaltung von Formvorschriften unterrichtet.

4. Termine und Fristen
4.1 Für den Beginn und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zu Vertragsbeginn, -laufzeit und -ende stehen (z.B. Mindestvertragslaufzeiten) gilt im Zweifel das in
der Auftragsbestätigung genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung.
4.2 Bei einem von Rhönnet nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren oder vorübergehenden Leistungshindernis verschieben sich die Termine und Fristen um einen
angemessenen Zeitraum.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Sämtliche Vergütungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar.
5.2 Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung ist beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Freischaltung der vertraglich geschuldeten Leistung für den Rest
des Monats anteilig gerechnet und danach monatlich nach Ablauf des Abrech¬nungszeitraumes zu zahlen.
5.3 Die sonstigen Vergütungen sind nach Erbringung der Leistung zu entrichten und werden monatlich in Rechnung gestellt.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu bezahlen, wenn Leistungen entstehen, die durch einen Dritten über die dem Kunden bereitgestellte Kennung in Anspruch genommen werden, sofern er nicht nachweist, dass eine solche Nutzung durch Dritte ihm nicht zuzurechnen ist.
5.5 Rhönnet ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die
Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
5.6 Die Rechnung und der Einzelverbindungsnachweis werden kostenlos online zur Verfügung gestellt. Mit Erhalt einer E-Mail über die Benachrichtigung der Einsehbar¬keit der sog. Online-Rechnung gilt diese als zugestellt. Die Versendung einer Rechnung in Papierform ist kostenpflichtig gemäß der im relevanten Leistungszeitraum gültigen Preisliste.
5.7 Die bei den Produkten im Rahmen enthaltener Flatrates aufgebauten Verbindungen werden auf der Rechnung und dem Einzelverbindungsnachweis grundsätzlich nicht ausgewiesen.
5.8 Das Entgelt wird nach Ablauf einer Frist von fünf Werktagen per Lastschrift verfahren, gemäß der Ermächtigung durch den Kunden, von seinem Konto eingezogen. Der Kunde verpflichtet sich, eine für die Begleichung des Rechnungsbetrages ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs bereitzuhalten.
5.9 Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgehende Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde und/oder seine Erfüllungsgehilfe bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Rhönnet ist berechtigt, dem Kunden hierfür ein Entgelt in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen, soweit er das kostenauslösende Ereignis verschuldet hat. Das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder ein geringerer Schaden bei Rhönnet eingetreten ist, bleibt unberührt.

6. Einwendungen
Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Vergütung, so hat er dies innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung von Rhönnet anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen in Textform gilt als Genehmigung. Rhönnet wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

7. Verzug
7.1 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate bzw. Abrechnungszeiträume mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann Rhönnet das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
7.3 Gerät Rhönnet mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn Rhönnet eine vom Kunden gesetzte Nachfrist von mindestens zehn Werktagen nicht einhält.

8. Nutzung durch Dritte
Der Kunde ist nicht berechtigt, Dienstleistungen der Rhönnet ganz oder teilweise weiterzuvermieten. Eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung der Dienstleistungsschnittstelle und den hierüber verfügbaren Dienste an Dritten ist nur dann gestattet, wenn diese Personen der häuslichen Gemeinschaft bei privater Nut¬zung oder innerhalb des Geschäftsbetriebes bei gewerblicher Nutzung zugeordnet werden können. Der Kunde darf weder entgeltlich noch unentgeltlich die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen der Rhönnet Dritten überlassen. Der Kunde haftet für alle Schäden und ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die aus der befugten oder unbefugten Nutzung der Anschlüsse durch Dritte entstehen, soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt innerhalb seines Verantwortungsbe¬reiches der Nachweis, dass eine solche Nutzung durch Dritte ihm nicht zuzurech-nen ist. Der Kunde darf weder entgeltlich noch unentgeltlich die vertraglichen Dienstleistungen Dritten weiter überlassen, insbesondere ist eine gewerbliche oder institutionelle Überlassung an andere Nutzer in jeder Form verboten.

9. Haftung
9.1 Rhönnet leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz, auf Grund grober Fahrlässigkeit und im Falle über nommener Garantien ist unbeschränkt.
b. Die Haftung von Rhönnet bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, Rhönnet verletzt eine so wesentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist. In diesen Fällen haftet Rhönnet in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren
Schadens.
9.2 Soweit Rhönnet Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 9.1 Buchstabe a und b bei Vorliegen eines Vermögensschadens auf den Höchstbetrag von 12.500 € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehrereren Geschädigten aufgrund dessel¬ben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstwerte, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchst¬grenze steht (§ 44a Telekommunikationsgesetz).
9.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen Rhönnet ist der Kunde verpflichtet, Rhönnet auf erstes Anfordern dieser Ansprüche freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
9.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von Rhönnet fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
9.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Rhönnet.
9.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungspflicht von Rhönnet darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (einschließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger
Dritter entstehen, haftet Rhönnet, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zustehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen durch Rhönnet bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. Rhönnet kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von Rhönnet ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
9.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten vorrangig zu Ziffer 9.1 bis 9.6 die gesetzlichen Bestimmungen.
9.8 Rhönnet ist insbesondere nicht für die Herstellung, Instandhaltung und Bewirtschaf-
tung der Netzinfrastruktur verantwortlich. Eine Haftung für Schäden die aus der Beschaffenheit oder der Art und Weise der Herstellung des Hausanschlusses entstehen, wird von Rhönnet nicht übernommen.
9.9 Im Übrigen ist eine Haftung von Rhönnet ausgeschlossen.
9.10 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadenersatzminderung und -abwehr zu treffen.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Der Vertrag beginnt am Tage der Freischaltung und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Er ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit erstmals kündbar. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um wei¬tere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ende schriftlich gekündigt wird. Der Kunde stimmt zu, dass im Falle des Umzugs innerhalb des Einzugsgebietes von Rhönnet der Vertrag in unveränderter Form für die geschlossene Vertragslaufzeit beibehalten wird. Bei einem Umzug aus dem Einzugsgebiet von Rhönnet während der Mindestvertragslaufzeit beträgt die Kündi¬gungsfrist drei Monate zum Monatsende. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
10.2 Eine Kündigung seitens Rhönnet umfasst immer das gesamte Vertragsverhältnis, es sei denn, im Kündigungsschreiben wird ausdrücklich hiervon abgewichen.
10.3 Die beim Kunden installierten und im Eigentum von Rhönnet stehenden Einrichtungen sind nach dem Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich abzugeben oder zurückzusenden.

11. Datenschutz
11.1 Bei der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachtet Rhönnet die einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes in ihrer jeweils gültigen Fassung unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses.
11.2 Rhönnet wird dem Kunden mit den Kundeninformationen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss auf einem gesonderten Merkblatt über die Details der Datenverarbeitung informieren. Der Kunde erklärt sich mit dieser Regelung aus-drücklich einverstanden.
11.3 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die vom Kunden der Rhönnet übermittelten Informationen und Daten als vertraulich.
11.4 Hinweis: personenbezogene Daten, sonstige geheimhaltungsbedürftigen Daten (z.B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Zugangsberechtigungen oder sonstige Codes sowie Passwörter) sollten stets verschlüsselt übertragen werden, um eine Kenntnisnahme Dritter möglichst auszuschließen.

12. Außerordentliche Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Neben den sonstigen, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Besonderen Geschäftsbedingungen genannten, wichtigen Kündigungsgründen gilt als wichtiger Grund für Rhönnet erheblich vertragswidriges Verhalten des Kunden. Dazu gehören insbesondere alle aus dem Kundenverhältnis resultierenden Verletzungen strafrechtlicher Vorschriften, eine missbräuchliche Beeinträchtigung der Dienstequalität und -funktion, ein bevorstehendes, beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren, die rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung von Flatrates sowie der Tod des Kunden.

13. Sicherheitsleistung
Rhönnet ist berechtigt, von dem Kunden in folgenden Fällen eine Sicherheits-leistung (z.B. durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts) in doppelter Höhe der voraussichtlichen oder in der letzten planmäßigen Rechnung enthaltenen nutzungsabhängigen monatlichen Vergütung zu verlangen,
– wenn bei Vertragsbeginn zu befürchten ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.
– bei nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung, wenn ein Zahlungsrückstand
schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.
– bei einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahren.
Dabei ist Rhönnet berechtigt, die Sicherheitsleistung mit solchen Forderungen zu verrechnen, die der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht ausgleicht.

14. Sonstige Bedingungen
14.1 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Rhönnet gestattet. Rhönnet darf die Zustimmung nur aus sachlichen Gründen verweigern.
14.2 Gerichtstand ist der Geschäftsitz des Verwenders dieser AGB, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffent¬lichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, für alle aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand bleibt hiervon unberührt.
14.3 Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
14.4 Eine Anpassung der vorliegenden AGB ist zulässig, wenn hierdurch nicht wesentliche Bestandteile des Vertrages berührt werden und die Anpassung an Entwicklun¬gen erforderlich und angemessen ist und diese Entwicklungen bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, aber im Falle der Nichtanpassung das Vertragsverhältnis nicht nur unwesentlich gestört würde. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind. Änderungen der AGB und der jeweils ergänzenden Besonderen Geschäftsbedingungen werden vor Wirksamwerden dem Kunden in einer Mitteilung (Post, Fax oder Mail) zur Kenntnis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach dieser Mitteilung in Kraft. Erfol¬gen die Änderungen zu Gunsten des Kunden oder setzen sie lediglich zwingende gesetzliche Vorgaben um, so gelten die AGB und jeweils Besonderen Geschäftsbe¬dingungen in ihrer neuen Fassung mit dem Tag der Mitteilung; bei Änderungen auf Grund zwingender gesetzlicher Vorgaben hat der Kunde das Recht, den Multime¬diavertrag innerhalb von vierzehn Tagen nach der Mitteilung zu kündigen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden und werden diese Änderungen nicht auf Grund von zwingenden Gesetzesvorgaben vorgenommen, gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt, sofern der Kunde nicht binnen eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch gegen einzelne oder alle Änderun¬gen erhebt. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

Besondere Geschäftsbedingungen Telefonie und Internet

1. Vertragsgegenstand
1.1 Rhönnet erbringt Leistungen im Zusammenhang mit einem Telefonanschluss und einem Internetanschluss auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages der AGB, dieser Besonderen Geschäftsbedingungen Telefonie und Internet, der Leis¬tungsbeschreibung und der jeweils gültigen Preisliste.
1.2 Soweit es dem Kunden zuzumuten ist und für Rhönnet zur Leistungsverbesserung notwendig ist, ist Rhönnet berechtigt, ihre Leistungen nach angemessener vorheriger Ankündigung, dem neuesten Stand der Technik anzupassen.

2. Telefon- und Internetanschluss
2.1 Rhönnet stellt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten über ihre bestehende Kommunikationsinfrastruktur einen Telefonanschluss und Zugang zum Internet zur Verfügung.
2.2 Auf die Verfügbarkeit von Verbindungen ab dem Internet-Netzknoten innerhalb des Internets hat Rhönnet keinen Einfluss, dies gehört insoweit nicht zum Leistungsumfang von Rhönnet.
2.3 Die in den Vertragsprodukten enthaltenen Flatrates sind anschlussgebunden und können daher nicht auf einen anderen Anschluss übertragen werden. Bei der Nut¬zung der in den Produkten enthaltenen Flatrates behält sich Rhönnet das Recht vor, die Verbindung frühestens nach zwölf Stunden seit deren Aufbau zu trennen. Die sofortige Wiedereinwahl ist möglich.
2.4 Vermittelt Rhönnet dem Kunden den Zugang zur Nutzung des Internets, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Überprüfung durch Rhönnet, insbesondere auch nicht auf Schaden stiftende Software/Daten (z.B. Computerviren und -würmer).
2.5 Soweit Rhönnet dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt, ist dieser verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Alle Inhalte sind für Rhönnet gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, fremde Inhalte. Rhönnet übernimmt für die Inhalte und Informationen, die von Dritten in das Internet gestellt werden, ebenfalls keine Verantwortung.
2.6 Voraussetzung für die Bereitstellung der Leistungen ist ein Glasfaseranschlusspunkt (APL) am Standort des Kunden, an dem eine Abschlusseinheit (CPE) angeschlossen werden kann.
2.7 Für die Dauer des Vertragslaufzeit stellt Rhönnet dem Kunden, die zur Nutzung der Telefon- und Internetdienste notwendigen technischen Geräte, ohne Endgeräte (wie Telefon oder Faxgerät), zur Verfügung. Die technischen Geräte verbleiben im Eigen¬tum von Rhönnet. Der Kunde ist verpflichtet, die seitens Rhönnet zur Verfügung gestellten technischen Geräte nach Beendigung de Vertragsverhältnisses innerhalb von 10 Tagen auf eigene Kosten an folgende Adresse zurückzusenden oder während der Geschäftszeiten abzugeben: Rhönnet GmbH, Turmstraße 10, 36124 Eichenzell. Sollte der Kunde die seitens Rhönnet zur Verfügung gestellten Geräte nicht frist-gerecht zurücksenden behält sich Rhönnet das Recht vor, dem Kunden die Ware in Rechnung zu stellen.
bis 1 Jahr bis 2 Jahre bis 3 Jahre ab 3 Jahre
FRITZ!Box 7360 120 € 100 € 80 € 50 €
FRITZ!Box 7490 150 € 120 € 100 € 80 €
2.8 Sofern der Kunde dies explitzit beauftragt, erfolgt die Auslieferung und Installation
des Routers durch einen Service-Techniker. Falls nicht, wird der Router, zusammen mit einer Installationsanleitung, auf dem Postweg zugestellt. Ergänzende, vom Kunden beauftragte (Dienst-)Leistungen werden vom Service-Techniker am Installa¬tionstag auf Anfrage durchgeführt. Die Abrechnung dieser Zusatzleistungen erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Servicepartner.

3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist mit Rücksicht auf die anderen Kunden von Rhönnet verpflichtet, vertraglich vereinbarte Telefonie- oder Internetflatrates ausschließlich für seinen privaten Gebrauch und maßvoll zu nutzen.
3.2 Eine missbräuchliche Nutzung von Flatrates ist nicht erlaubt und liegt insbesondere vor, wenn der Kunde diese gewerblich nutzt, Verbindungen aufbaut, die eine
Rechnungsstellung von Rhönnet vermeidet oder als Wiederverkäufer der vertrags¬gegenständlichen Leistung tätig wird.
3.3 Der Kunde ist für Inhalte und insbesondere für deren Rechtmäßigkeit, welche über seine Kennung im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden, gegenüber Rhönnet und Dritten selbst verantwortlich. Der Kunde hat insbesondere die nachfolgenden Regelungen zu beachten.
• Der Kunde hat belästigende und bedrohende Anrufe zu unterlassen sowie keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte und/oder Informationen abzurufen, zu übermitteln oder bereitzuhalten, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, andere zu Straftaten anleiten, die sexuell anstößig sind oder die Würde des Menschen missachten, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.
• Der Kunde ist verpflichtet, die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche und geistige Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter und die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts einzuhalten. In diesem Zusammenhang ist er insbesondere dazu verpflichtet, die als Log-in/E-Mail-Namen einzusetzende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarbeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, zu prüfen. Der Kunde stellt Rhönnet von allen begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der Verletzung einer dieser Pflichten gegen Rhönnet erhoben werden, sofern er nicht den Nachweis erbringt, dass die genannten Verletzungen nicht von ihm verschuldet sind.
• Der Kunde verpflichtet sich, unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, missbräuchliches Posting von Nachrichten in Newsservices zu Werbezwecken bzw. ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise, unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem, Durchsu¬chung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen, die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten, die zum unbeabsichtigten Replizieren von Daten führen, das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie IP-Adressen, das Verwenden von gefälschten Webseiten und – soweit möglich – das Verbreiten von Computerviren und -würmern zu unterlassen.
• Der Kunde ist lediglich berechtigt, innerhalb von 24 Stunden maximal 500 E-Mails, sowie monatliche maximal 5000 E-Mails zu versenden, wobei auch Mehrfach-adressierungen berücksichtigt werden. Bei dem Wunsch des Kunden, eine größere Anzahl an E-Mails an einen bestimmten Empfängerkreis zu versenden, bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung. Sollte der Kunde die genannten Obergrenzen für die Versendung von E-Mails überschreiten, werden diese E-Mails nicht zugestellt. Über die Nichtzustellung wird der Kunde informiert.
• Für den Internetzugang erhält der Kunde ein Passwort/Kennwort, mit dem er nebst Benutzernamen Zugang zum Internet und zum Kundenportal erhält. Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit in regelmässigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich zu ändern. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inanspruchnahme von Leistungen über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. Hierzu hat er solche Schutzmechanismen (Datenverschlüsselung) zu verwenden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen.

4. Sperre
4.1 Rhönnet ist berechtigt, den Zugang zu den bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens 75 € in Verzug (§ 276 BGB) geraten ist oder eine geleistete Sicherheit verbraucht.
4.2 Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Entgelte verpflichtet. In den hier genannten Fällen behält sich Rhönnet das Recht der außerordentlichen Kündigung vor. Eine Entsperrung des jeweiligen Dienstes erfolgt zu den in der jeweils gültigen Fassung der Preisliste genannten Preisen.

5. Zusätzliche Leistung “Dienste im offline-Billing”
5.1 Rhönnet realisiert für den Kunden auch den Zugang zu Mehrwertdiensten in anderen Netzen, zum Beispiel der Rufnummerngassen 0900 und 118xy. Der Verbindungsaufbau ist davon abhängig, dass zwischen Rhönnet und dem jeweiligen ande¬ren Netzbetreiber eine direkte oder indirekte Netzzusammenschaltung sowie eine Fakturierung- und Inkassovereinbarung besteht, der Netzbetreiber die Verbindung annimmt und die Zuführung zu der jeweiligen Rufmunner vertraglich vereinbart ist.
5.2 Verantwortlich für die unter Ziffer 5.1 genannten Dienste ist nicht Rhönnet, sondern ausschließlich der Anbieter des Mehrwertdienstes. Das für die Verbindung zu diesem Mehrwertdienst anfallende Entgelt stellt Rhönnet dem Kunden im Namen des Mehrwertdienstes, der die Rufnummer in seinem Netz realisiert, in Rechnung. Für die außergerichtliche Beitreibung und eine evtl. erforderliche gerichtliche Durchsetzung der offenen Forderungen ist der Mehrwertdiensteanbieter bzw. von diesem beauftragte Dritte zuständig. Im Übrigen gelten die sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. Schlichtungsverfahren
Ist der Kunde der Auffassung, Rhönnet habe ihm gegenüber eine in den §§ 43 a, 45 bis 46 TKG vorgesehene Verpflichtung nicht erfüllt, kann er sich im Wege eines Antrags auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens (§ 47 a TKG) an die Bundesnet¬zagentur (BNetzA) wenden.

Besondere Geschäftsbedingungen Fernsehen und Hörfunk

1. Vertragsgegenstand
1.1 Rhönnet erbringt die nachfolgenden Leistungen im Rundfunkbereich nur im Zusammenhang mit einem Anschluss zum Empfang von Fernseh- und Hörfunksignalen auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages der AGB, dieser Besonderen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung und der jeweils gültigen Preisliste.
1.2 Ein Vertragsabschluss mit Rhönnet entbindet den Kunden nicht, sich bei der Gebühreneinzugszentrale bzw. den Rundfunkanstalten zur Teilnahme am Tonrundfunk und Fernsehen anzumelden.
1.3 Soweit es dem Kunden zuzumuten ist und für Rhönnet zur Leistungsverbesserung notwendig ist, ist Rhönnet berechtigt, ihre Leistungen nach angemessener vorheriger Ankündigung dem neuesten Stand der Technik anzupassen, wenn hierdurch die vertragsgegenständlichen Leistungen nur vorrübergehend und in zumutbarer Weise beeinträchtigt werden und der Kunde hierdurch in Bezug auf die vertraglich vereinbarte Leistung bei objektiver Betrachtung nicht schlechter gestellt wird.

2. Leistungsumfang
2.2 Rhönnet übergibt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten an der Anschlusseinheit Rundfunksignale für Fernsehprogramme, die von technischen Rundfunksendern rechtmäßig ausgesendet werden und am Ort der zentralen Empfangseinrichtungen mit herkömmlichen Antennen in technisch ausreichender Qualität empfangbar sind, sowie ggf. weitere interaktive Dienste.
2.3 Die Programme werden nur derart und so lange von Rhönnet übermittelt, wie ihr dies gesetzlich, vertraglich oder aufgrund anderweitiger für Rhönnet verbindlicher Entscheidungen Dritter möglich ist.
2.4 Sollte ein Sendebetrieb eingestellt oder verändert werden, kann es unangekündigt zu Programmkürzungen bzw. – änderungen der Kanalbelegung kommen. Im Übrigen behält sich Rhönnet vor, die Kanäle, das Programmangebot, sowie die Kanalnutzung zu erweitern, zu ergänzen, zu kürzen oder zu verändern, sofern dies im Übrigen zu keiner Einschränkung der vertragsgegenständlichen Leistung führt.2.5 Entspricht die Hausverkabelung oder der Hausanschluss nicht den technischen
Anschlussbedingungen, ist eine Verantwortung von Rhönnet für ein vermindertes Programmangebot sowie für einen fehlenden oder schlechten Empfang aus-
drücklich ausgeschlossen.
2.6 Der Empfang digitaler Fernseh- und Hörfunkprogramme bedarf eines Empfangsgerätes mit integriertem digitalem Empfangsteil. Diese Geräte sind nicht im Leistungsumfang von Rhönnet enthalten und vom Kunden zu stellen.
2.7 Im Rahmen der Entstörung durch Bedienungsfehler oder unsachgemäßem Gebrauch technischer Einrichtungen durch Rhönnet entstehende Kosten trägt der Kunde. Bei vorübergehenden Störungen oder Empfangsbeeinträchtigungen durch Sender, Satellitenausfall sowie atmosphärischen Störungen ist der Kunde nicht zur Minderung der von ihm zu zahlenden Vergütung berechtigt.

3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist für die Bereitstellung der Hausverkabelung gemäß der gesetzlichen Vorgaben und technischen Richtlinien verantwortlich. Eine ggf. erforderliche Zustimmung des Vermieters ist vom Kunden einzuholen und auf Nachfrage jederzeit Rhön¬net vorzulegen. Wird diese Zustimmung nicht vorgelegt, ist Rhönnet berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern.
3.2 Die gewerbliche Nutzung, Veränderung oder Umgestaltung der Fernseh- und Hörfunksignale ist untersagt.
3.3 Der Kunde sichert zu, dass Jugendlichen unter 18 Jahren kein Zugang zu Sendungen gewährt wird, die nur für Zuschauer ab dem 18. Lebensjahr vorgesehen sind.

4. Datenschutz
4.1 Neben den in Ziff. 11.1 der Allgemeinen Geschäftungen aufgezählten Gesetzen finden die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Rundfunkstaatsvertrages Anwendung.

Besondere Geschäftsbedingungen Pay-TV

1. Vertragsgegenstand
1.1 Rhönnet erbringt Leistungen (Zugang zu den verschlüsselten Pay-TV-Programmen in Zusammenhang mit dem Empfang von Bezahlfernsehen (Pay-TV) auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages, der AGB, der Besonderen Geschäftsbedin¬gungen Fernsehen und Hörfunk, dieser Besonderen Geschäftsbedingungen Pay-TV, der Leistungsbeschreibung und der jeweils gültigen Preislisten.
1.2 Sofern die Übertragungstechnik von der Abschlusseinheit bis zur Anschlussdose nicht den technischen Bedingungen der Besonderen Geschäftsbedingungen Fernsehen und Hörfunk entspricht, scheidet eine Verantwortung von Rhönnet für den Empfang von Pay-TV aus. Besteht dieser Zustand bereits bei Vertragsbeginn, so steht beiden Vertragspartnern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

2. Leistungsumfang
2.1 Rhönnet ermöglicht dem Kunden, an der Abschlusseinheit Rundfunksignale für verschlüsselte Pay-TV Programme zu empfangen. Für den Zugang zu den gemäß Preisliste und Kundeninformationen angebotenen verschlüsselten Pay-TV-Programmen ist eine freigeschaltete Smartcard, die dem Kunden mit Freischaltung des Dienstes überlassen wird, und ein mit dem benötigten Verschlüsselungsmodul ausgestatteter Receiver erforderlich.
2.2 Die Programme werden nur derart und so lange von Rhönnet übermittelt, wie ihr dies gesetzlich, vertraglich oder aufgrund anderweitiger für Rhönnet verbindlicher Entscheidungen der Sender, Verwertungsgesellschaften oder Aufsichtsbehörden möglich ist. Vorstehende Klausel der Ziffer 2.2 Satz 1 findet keine Anwendung, wenn Rhönnet die für die Einschränkung der Programmübertragung ursächliche Maßnah¬me oder Entscheidung vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat.
2.3 Sollte ein Sendebetrieb eingestellt werden, kann es unangekündigt zu Programmkürzungen bzw. -änderungen der Kanalbelegung kommen. Im Übrigen behält sich Rhönnet im Rahmen des billigen Ermessens vor, die Kanäle, das Programmangebot sowie die Kanalnutzung zu erweitern, zu ergänzen, zu kürzen oder zu verändern.
2.4 Entspricht die Hausverkabelung oder der Hausanschluss nicht den technischen Anschlussbedingungen, ist eine Verantwortung von Rhönnet für ein vermindertes Programmangebot oder einen schlechten Empfang ausdrücklich ausgeschlossen.
2.5 Nicht umfasst von diesen Besonderen Geschäftsbedingungen und den AGB sind von Dritten auf bestimmten Seiten des Video-on-Demand-Angebotes von Rhönnet zum Abruf zur Verfügung gestellte Angebote, sofern nicht ausdrücklich anderweitige Vereinbarungen getroffen werden. Diese Angebote erfolgen in gesonderter Vereinbarung mit dem jeweiligen Dritten (z.B. sky Deutschland) und dem Kunden. Der Kunde wird beim jeweiligen Abruf daruf hingewiesen.

3. Pflichten des Kunden
3.1 Dem Kunden ist es untersagt, Pay-TV-Programmpakete oder Pay-TV-Programme gewerblich tätigen Personen oder Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
3.2 Der Kunde hat bei Vertragsbeendigung die ihm von Rhönnet überlassenen technischen Einrichtungen, z.B. die Smartcard, zurückzugeben. Anderenfalls ist Rhönnet berechtigt, die in der Preisliste festgelegten Entgelte in Rechnung zu stellen.

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